Förderprogramm
Umweltschutz und Sicherheit
Energieeffizienz und Sicherheit zahlen sich aus
Das Förderprogramm "De-minimis" wird ab der Förderperiode 2024 unter der Bezeichnung "Umweltschutz und Sicherheit (US)" geführt. Mit diesem Förderprogramm unterstützt die Bundesregierung Unternehmen des Güterverkehrs dabei, ihren Fuhrpark mit schweren Nutzfahrzeugen ab 7,5 t zu modernisieren. Gefördert werden Maßnahmen zur Erhöhung der Sicherheit oder zur Verbesserung des Umweltschutzes.
KRONE bietet zahlreiche förderfähige Lösungen an.
KRONE bietet in diesem Rahmen zahlreiche Ausstattungsfeatures an, die unter das Förderprogramm fallen.
- Für den Pritschensattel-Auflieger Profi Liner stehen zum Beispiel eine Plane mit Diebstahlschutzeinrichtung oder die KRONE Safe Curtain sowie das KRONE Ice-Protect für den präventiven Schutz vor Schnee und Eis auf dem Trailerdach zur Verfügung.
- Beim Koffersattel-Auflieger Dry Liner lässt sich beispielsweise eine KRONE Telematics-Ausrüstung fördern.
- Weitere förderfähige Ausstattungen von KRONE sind die Türöffnungssicherung Door Protect, die Multi-Temp-Trennwand für den Cool Liner, die Huckepack-Ausstattung sowie das Sicherheitssystem Tailguard für Rückwärtsfahrten.
Weitere Informationen
Das zulässige Gesamtgewicht eines Kraftfahrzeugs (Motorfahrzeuge) muss mindestens 7.500 Kilogramm betragen, es muss mautpflichtig für den Güterkraftverkehr bestimmt und in der Bundesrepublik Deutschland zum Verkehr auf öffentlichen Straßen zugelassen sein.
Der maximale Förderhöchstbetrag je Unternehmen ermittelt sich aus dem Fördersatz je schweres Nutzfahrzeug in Höhe von bis zu 2.000 Euro je berücksichtigungsfähiges Fahrzeug multipliziert mit der Anzahl der zum 01. Dezember 2023 auf das zuwendungsberechtigte Unternehmen als Eigentümer/Eigentümerin oder Halter/Halterin zum Verkehr auf öffentlichen Straßen in der Bundesrepublik Deutschland zugelassenen schweren Nutzfahrzeuge.
Die jährliche Zuwendung ist auf 33.000 Euro je antragstellendes Unternehmen begrenzt. Das bedeutet, dass mehr als 17 förderfähige schwere Nutzfahrzeuge nicht berücksichtigt werden können.
Einen Antrag können Sie während der Antragsfrist vom 05. Februar 2024 bis zum 31. Mai 2024 über das eService-Portal des Bundesamtes für Logistik und Mobilität einreichen.
Die Liste der förderfähigen Maßnahmen finden Sie hier.
Alle relevanten Fragen und Antworten zum Förderprogramm sind in einem FAQ bereitgestellt.