Förderprogramm

Umweltschutz und Sicherheit

Energieeffizienz und Sicherheit zahlen sich aus

Mit dem Förderprogramm “Umweltschutz & Sicherheit” (ehemals De-minimis) unterstützt die Bundesregierung Unternehmen des Güterverkehrs dabei, ihren Fuhrpark mit schweren Nutzfahrzeugen ab 3,501 t zu modernisieren. Gefördert werden Maßnahmen zur Erhöhung der Sicherheit oder zur Verbesserung des Umweltschutzes.

KRONE bietet zahlreiche förderfähige Lösungen an.

KRONE bietet in diesem Rahmen zahlreiche Ausstattungsfeatures an, die unter das Förderprogramm fallen wie z.B.:

  • Für den Pritschensattel-Auflieger Profi Liner stehen zum Beispiel eine Plane mit Diebstahlschutzeinrichtung oder die KRONE Safe Curtain sowie das KRONE Ice-Protect für den präventiven Schutz vor Schnee und Eis auf dem Trailerdach zur Verfügung.
  • Beim Koffersattel-Auflieger Dry Liner lässt sich beispielsweise eine KRONE Telematics-Ausrüstung fördern.
  • Weitere förderfähige Ausstattungen von KRONE sind die Türöffnungssicherung Door Protect, die Multi-Temp-Trennwand für den Cool Liner sowie die Huckepack-Ausstattung.
  • Zusätzlich zur Ausstattung eines neuen KRONE Trailers können Sie mit Ihrer verbleibenden Fördersumme auch Komponenten für Ihre Bestandsflotte fördern lassen. So sind bpsw. unsere KRONE Trusted Reifen sowie unser R:Tyre zu 80% förderfähig. Einfach und bequem bestellbar unter: https://www.krone-trailerparts.com

 

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Weitere Informationen

Das zulässige Gesamtgewicht eines Kraftfahrzeugs (Motorfahrzeuge) muss mindestens 3.501 Kilogramm betragen, es muss mautpflichtig für den Güterkraftverkehr bestimmt und in der Bundesrepublik Deutschland zum Verkehr auf öffentlichen Straßen zugelassen sein. 

Der maximale Zuwendungshöchstbetrag je Unternehmen (unternehmensbezogener Zuwendungshöchstbetrag) ermittelt sich aus dem Fördersatz je berücksichtigungsfähiges schweres Nutzfahrzeug in Höhe von bis zu 2.000 Euro multipliziert mit der Anzahl der zum 01. Dezember 2025 auf das zuwendungsberechtigte Unternehmen als Eigentümer/Eigentümerin oder Hal ter/Halterin zum Verkehr auf öffentlichen Straßen in der Bundesrepublik Deutschland zugelassenen schweren Nutzfahrzeuge. Für eine ausnahmsweise Berücksichtigung von Fahrzeugen, die nach dem richtliniengemäßen Stichtag bis zum Tag der Antragstellung auf die zuwendungsberechtigten antragstellenden Unternehmen zugelassen wurden, sind die entsprechenden Nachweise über die Unternehmens Gründung nach dem richtliniengemäßen Stichtag, 01. Dezember 2025, mit dem Erstantrag einzureichen.

Die jährliche Zuwendung ist auf 33.000 Euro je antragstellendes Unternehmen begrenzt. Das bedeutet, dass mehr als 17 förderfähige schwere Nutzfahrzeuge nicht berücksichtigt werden können.

Die Antragsunterlagen „Umweltschutz und Sicherheit“ der Förderperiode 2026 stehen auf der Portalseite für die elektronische Antragstellung antrag.gbbmdv.bund.de zur Verfügung. 

Die Antragsfrist für die Förderperiode 2026 beginnt für das Förderprogramm „Umweltschutz und Sicherheit“ am 14. April 2026.

Alle Informationen gibt es hier

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